Brandschutz

Brand­schutz

Icon HeadlineBrandschutz für Menschen mit Demenz

"95 Prozent aller Brandopfer fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben durch Rauchvergiftung. Rauch ist lautlos und breitet sich schneller aus als Feuer. Weder Menschen noch Tiere werden durch Rauch rechtzeitig aus dem Schlaf geweckt. Bereits nach 2 Minuten kann eine Rauchvergiftung zum Tode führen. Die Opfer werden ohnmächtig und ersticken, bevor sie in der Lage sind, ihre eigene Situation richtig einzuschätzen." (Merschbacher, Brandschutz, 2005)

Die Beschäftigung mit dem Thema Brandschutz sollte schon beim Bauherrenkonzept beginnen, denn bei Pflege- und Wohnumgebungen von Menschen mit Einschränkungen kann man nicht von einer Selbstrettung der Bewohner:innen im Brandfall ausgehen.

Der sogenannte vorbeugende Brandschutz kennt vier allgemeine Schutzziele:

  • Vorbeugung der Brandentstehung
  • Vorbeugung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • Rettung von Menschen (und Tieren)
  • Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten

Zur Sicherstellung dieser Ziele sind die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen die Planungsgrundlage für das Brandschutzkonzept und sollten Fachplaner:innen und Architekt:innen bekannt sein.

Wie auch bei der Barrierefreiheit gibt es für den barrierefreien Brandschutz nicht die eine richtige Lösung. Vielmehr wird das Brandschutzkonzept (nur durch Fachplanung) passend zu Zielgruppe, Wohn-, Betreuungs- und Pflegeumfeld entwickelt.

Icon HeadlineVorbeugung der Brandentstehung

Nicht nur die Bewohner:innen, die im Falle kognitiver oder sensorischer Einschränkungen eine Gefahr nicht angemessen beurteilen können, sondern auch Angehörige, Besucher und Mitarbeitende sind verpflichtet, umsichtig zur Verhütung von Bränden beizutragen.

Zur Reduzierung von Gefahrenquellen sollte(n)

  • der Betrieb alter Elektrogeräte, vor allem in den Bewohnerzimmern, nur nach Prüfung bzw. Überholung der Technik auf die Betriebssicherheit erlaubt sein;
  • ein Raucherzimmer oder Raucherplätze mit sicheren Aschenbechern eingerichtet werden;
  • Kerzen, wenn überhaupt, dann nur unter Aufsicht in Gemeinschaftsbereichen erlaubt werden.

Icon HeadlineVorbeugung der Ausbreitung von Feuer und Rauch

In der Regel gibt es in Pflegeheimen und manchmal auch in Wohngemeinschaften neben den Anforderungen an die Bauteile noch Schutzmaßnahmen wie Brandabschnitte mit Rauchabzugstüren, Feuerschutztüren oder ähnlichem, die im Brandfall die Aufgabe haben, Feuer und Rauch in einem Gebäudeabschnitt zu halten und so eine Ausbreitung zu verhindern.

Es ist deshalb wichtig, dass die entsprechenden Türen, Fenster, Antriebe von Klappen und Löscheinrichtungen nicht blockiert, verkeilt, festgebunden oder mit Gegenständen verstellt werden.

Fluchtwege müssen frei von Brandlasten sein, d.h. alle Möblierungen in diesen Fluren müssen einer Brandklasse entsprechen – z. B. schwer bzw. nicht entflammbar sein –, um für eine gewisse Zeit die Rettung und sichere Evakuierung der Bewohner zu ermöglichen. Hier steht oft der Brandschutz vor der Wohnlichkeit. Informieren Sie sich, welche Auflagen an entsprechende Möblierungen gestellt werden, bevor Sie aufgeben und die Flure vollständig kahl lassen.

Icon HeadlineRettung und Rettungsdauer

Jede Rettung beginnt mit einer Alarmierung, die für alle Menschen, auch solchen mit seh- oder hörbezogenen Einschränkungen, wahrnehmbar sein muss. Der barrierefreie Brandschutz braucht hier eine Alarmierung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Das kann z. B. durch eine Blitzleuchte als Ergänzung zum akustischen Alarm geschehen oder über taktile Hinweise an Handläufen in Richtung Notausgang als Ergänzung zu den üblichen Notausgangsschildern oder Leuchten.

Üblicherweise gehen Brandschutzkonzepte von der Möglichkeit der Selbstrettung aus, bei der allen Menschen das selbstständige und rechtzeitige Verlassen des Gebäudes möglich ist. Dafür braucht es im barrierefreien Brandschutz ausreichend breite, horizontale und vertikale Erschließungsbereiche, die einen uneingeschränkten Verkehrsfluss aus dem und in das Gebäude auch bei Gegenverkehr ermöglichen. Dazu gehören auch Treppen, die bei entsprechender barrierefreier Gestaltung (d.h. der richtigen geometrischen Ausbildung von Treppen- und Handlauf) von Menschen mit sensorischen, kognitiven und leichten motorischen Einschränkungen selbstständig genutzt werden können. Für die Fremdrettung braucht es einen sicheren Bereich, in dem die betroffenen Personen warten können, bis sie in Sicherheit gebracht werden.


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